Gesuch mit Unterstützung einer Vertrauensperson einreichen
Wer ein Gesuch stellt, kann sich von einer geeigneten Vertrauensperson unterstützen lassen. Diese Person reicht das Gesuch im Namen der gesuchstellenden Person ein und bestätigt schriftlich, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
In diesem Fall kann die Geschäftsführung darauf verzichten, zusätzliche Unterlagen zur finanziellen Situation zu verlangen.
Als Vertrauenspersonen kommen in der Regel folgende Personen infrage:
- Mitglieder des Gemeinde- oder Kirchenrats
- Schulleitungen, Rektorinnen und Rektoren sowie Lehrpersonen
- Mitarbeitende von sozialen Beratungsstellen (z. B. KESB, soziale Dienste, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen)
- Mitglieder von Stiftungsräten der Stiftung TAMARIVO
Stiftungszweck
1.1
Die Stiftung bezweckt, Jugendliche ab der letzten Klasse der Primarschule und Erwachsene bis zum vollendeten 35. Altersjahr für die Wahl einer ihren Fähigkeiten entsprechenden Aus- und Weitbildung zu beraten, zu fördern und bei Bedarf finanziell zu unterstützen.
1.2
Zudem bezweckt die Stiftung, Alleinerziehende bei der Aufnahme und Weiterführung der Erwerbstätigkeit sowie bei der Weiterbildung zu beraten, zu fördern und bei Bedarf, insbesondere auch für die Fremdbetreuung der Kinder, finanziell zu unterstützen.
1.3
Nur wer in der Gemeinde oder in der Region Wolhusen (primär Wolhusen, Werthenstein, Doppleschwand, Romoos, Entlebuch, Menznau, Ruswil, Buttisholz und Willisau) Wohnsitz hat, hat Anspruch auf Unterstützung.
1.4
Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck.
